{"id":26,"date":"2016-06-02T15:59:33","date_gmt":"2016-06-02T15:59:33","guid":{"rendered":"http:\/\/raumklimatechnik.org\/?p=26"},"modified":"2018-01-24T14:10:39","modified_gmt":"2018-01-24T14:10:39","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/?p=26","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Verein der F\u00f6rderer der Forschung und Lehre in der Raumklimatechnik e.V.<\/p>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 1\u00a0<\/strong><strong>Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein der F\u00f6rderer der Forschung und Lehre in der Raumklimatechnik e.V.\u201c<\/li>\n<li>Er f\u00fchrt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz &#8222;eingetragener Verein&#8220; in der abgek\u00fcrzten Form &#8222;e.V.&#8220;<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Aachen.<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 2\u00a0<\/strong><strong>Ziel des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Das Ziel des Vereins ist die F\u00f6rderung der Ingenieurausbildung, der Wissenschaft und der Forschung auf dem Gebiet der Raumklimatechnik.<br \/>\nDieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:<br \/>\na) F\u00f6rderung der wissenschaftlichen und praxisbezogenen Ingenieurausbildung,<br \/>\nb) Durchf\u00fchrung studentischer Exkursionen,<br \/>\nc) Kommunikation und \u00d6ffentlichkeitsarbeit,<br \/>\nd) Vergabe von Forschungsprojekten,<br \/>\ne) Durchf\u00fchrung von Tagungen, Veranstaltungen, Seminaren und Symposien,<br \/>\nf) Beschaffung von Finanzmitteln zur Verwirklichung der Vereinszwecke.<\/li>\n<li>Der Verein wird seine gemeinn\u00fctzigen Zwecke dadurch f\u00f6rdern, dass durch Verbreitung neuer Erkenntnisse aus Theorie und Praxis die Wirtschaftlichkeit, Leistungsf\u00e4higkeit und Kontinuit\u00e4t der Geb\u00e4ude- und Energietechnikausbildung gef\u00f6rdert und gew\u00e4hrleistet wird.<\/li>\n<li>Zur Verfolgung seiner Zwecke darf der Verein seinerseits die Mitgliedschaft in anderen gemeinn\u00fctzigen Vereinigungen oder Unternehmen erwerben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 3\u00a0<\/strong><strong>Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des \u00a7\u00a7 52 ff AO.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile, keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines mit Ausnahme des Ersatzes von Aufwendungen, die sie f\u00fcr den Verein und dessen Zwecke get\u00e4tigt haben.<\/li>\n<li>Es darf keine nat\u00fcrliche und juristische Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen in sonstiger Weise beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sen des Vereins weder die eingezahlten Beitr\u00e4ge zur\u00fcck, noch haben sie Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 4\u00a0<\/strong><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, die die Satzung anerkennen und bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Es besteht kein Aufnahmeanspruch. Der Widerspruch der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.<\/li>\n<li>Ehrenmitglied kann werden, wer auf dem Gebiet der effizienten Energie-und Geb\u00e4udetechnik Hervorragendes geleistet oder die Ziele des Vereins au\u00dferordentlich gef\u00f6rdert hat und von der Mitgliederversammlung auf Beschluss ernannt wird.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Best\u00e4tigung der Aufnahme durch den Vorstand. Sie erlischt durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 5\u00a0<\/strong><strong>Austritt von Mitgliedern<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.<\/li>\n<li>Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n<li>Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf Teilhabe am Vereinsverm\u00f6gen.<br \/>\n<strong><br \/>\n$ 6\u00a0<\/strong><strong>Ausschluss von Mitgliedern<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss, wenn das betreffende Mitglied vors\u00e4tzlich den Interessen des Vereins zuwider handelt. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes mit 2\/3 Mehrheit.<\/li>\n<li>Der Ausschluss eines Mitgliedes wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam und ist dem Mitglied unverz\u00fcglich schriftlich durch den Vorstand mitzuteilen.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn trotz zweimaligen Erinnerungsschreiben und nach schriftlicher Ank\u00fcndigung des Ausschlusses der Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt wird.<\/li>\n<li>Der Ausschluss hebt die Verpflichtung zur Zahlung f\u00e4lliger Beitr\u00e4ge nicht auf und gew\u00e4hrt keinerlei Anspr\u00fcche auf R\u00fcckgabe gezahlter Beitr\u00e4ge oder auf das Verm\u00f6gen des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 7\u00a0<\/strong><strong>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und besitzen das aktive und passive Wahlrecht f\u00fcr den Vorstand.<\/li>\n<li>Alle Mitglieder sind berechtigt, der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu unterbreiten, die sp\u00e4testens 1 Woche vor einer Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind an die Satzung sowie die satzungsm\u00e4\u00dfig gefassten Beschl\u00fcsse gebunden. Sie sind verpflichtet, den Verein bei der Erreichung seiner Ziele zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind gehalten, jede \u00c4nderung der Wohnung oder des Sitzes dem Vorstand anzuzeigen.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat einen Beitrag gem\u00e4\u00df \u00a7 8 der Satzung zu zahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 8\u00a0<\/strong><strong>Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Finanzierung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die aus den Aufgaben des Vereins erwachsenden Aufwendungen werden durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Spenden gedeckt. F\u00fcr die Zurverf\u00fcgungstellung von Druckschriften des Vereins kann von den Mitgliedern kostendeckender Aufwendungsersatz erhoben werden. Umlagen k\u00f6nnen nur durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt werden.<\/li>\n<li>Die Erhebung und die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden in einer Beitragsordnung geregelt, \u00fcber die die Mitgliederversammlung nach Vorschlag durch den Vorstand beschlie\u00dft.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 9\u00a0<\/strong><strong>Organe<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>der Vorstand,<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 10\u00a0<\/strong><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 3\/10 der Mitglieder oder durch Vorstandsbeschluss ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.<\/li>\n<li>Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Mitteilung von Tagungsort und -zeit sowie Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens drei Wochen.<\/li>\n<li>Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der Vorstandsvorsitzende oder ein Stellvertreter.<\/li>\n<li>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitglieder k\u00f6nnen sich durch schriftliche Vollmacht von einem anderen Mitglied vertreten lassen.<\/li>\n<li>Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:<br \/>\n5.1 Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesch\u00e4ftsberichtes des abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahres des F\u00f6rdervereins<br \/>\n5.2 Die Wahl und die Entlastung des Vorstandes sowie die Wahl von Ehrenmitgliedern<br \/>\n5.3 Die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes<br \/>\n5.4 Die Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge gem. \u00a7 7 Absatz 1 und 2 der Satzung<br \/>\n5.5 Ausschluss von Mitgliedern<br \/>\n5.6 Die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Zweck\u00e4nderungen<br \/>\n5.7 Die Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 11\u00a0<\/strong><strong>Beschluss durch die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn 11 Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Ist eine so einberufene Versammlung nicht beschlussf\u00e4hig, hat der Vorstand binnen einer Frist von 2 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussf\u00e4hig ist. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Vorschl\u00e4ge zur Satzungs\u00e4nderung m\u00fcssen in der Tagesordnung enthalten sein.<\/li>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur auf einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sind. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/li>\n<li>Zur \u00c4nderung des Zweckes des Vereins ist die vorherige schriftliche Best\u00e4tigung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes einzuholen, dass die Zweck\u00e4nderung keine Auswirkung auf die Gemeinn\u00fctzigkeit hat.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse werden in offener Abstimmung gefasst. Auf Antrag eines Mitglieds hat geheime Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und vom Protokollanten unterschrieben wird. Das Protokoll ist den Mitgliedern sp\u00e4testens einen Monat nach der Mitgliederversammlung zuzustellen. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang schriftlich Widerspruch beim Vorstand erhoben wird. Falls der Widerspruch nicht vom Vorstand gel\u00f6st werden kann, ist das Protokoll der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung vorzulegen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 12\u00a0<\/strong><strong>Vorstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der erweiterte Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Schatzmeister und 2 weiteren Mitgliedern. Vorstand gem. \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten gemeinsam.<\/li>\n<li>Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Die Amtsdauer des Vorstands betr\u00e4gt zwei Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Vorstandsmitglieder m\u00fcssen Vereinsmitglieder oder Mitarbeiter\/Bedienstete der dem Verein angeh\u00f6renden juristischen Personen oder Personenvereinigungen sein.<\/li>\n<li>Nach Ablauf der Wahlperiode bleiben die Mitglieder des Vorstandes solange im Amt, bis eine Neuwahl stattgefunden hat. Scheiden Mitglieder des Vorstands w\u00e4hrend einer Wahlperiode aus, so ist eine Ersatzwahl f\u00fcr den Rest der Wahlperiode in der n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung vorzunehmen.<\/li>\n<li>Dem Vorstand obliegt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na)\u00a0Leitung des Vereins und Festlegung von Ma\u00dfnahmen, die zur Erf\u00fcllung der Vereinszwecke gem\u00e4\u00df \u00a7 2 dieser Satzung notwendig sind,<br \/>\nb) Aufnahme von Mitgliedern,<br \/>\nc) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und \u00dcberwachung der Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<br \/>\nd)\u00a0Erstellung des Rechnungsabschlusses (Jahresbericht) sowie Abgabe des T\u00e4tigkeitsberichtes f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr und Aufstellung des Haushaltsplanes f\u00fcr das neue Gesch\u00e4ftsjahr und dessen Vorlage an die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Der Vorstand \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<\/li>\n<li>Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, die die Arbeitsweise festlegt.<\/li>\n<li>Der Vorstand trifft seine Entscheidungen durch einfache Mehrheit.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung erm\u00e4chtigt, redaktionelle \u00c4nderungen der Satzung, die durch das Finanzamt f\u00fcr K\u00f6rperschaften oder das Registergericht vorgeschrieben werden, in eigener Verantwortlichkeit durchzuf\u00fchren<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 13\u00a0<\/strong><strong>Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die beiden Rechnungspr\u00fcfer werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr eine Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Die Rechnungspr\u00fcfer \u00fcberpr\u00fcfen die satzungsm\u00e4\u00dfige Verwendung der Mittel des Vereins.<\/li>\n<li>Die Rechnungspr\u00fcfer berichten der Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 14\u00a0<\/strong><strong>Haftung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Verpflichtungen haftet nur das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 16\u00a0<\/strong><strong>Mitteilungspflicht an das Finanzamt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Dem Finanzamt sind folgende Beschl\u00fcsse unverz\u00fcglich mitzuteilen:<br \/>\n1.1 Beschl\u00fcsse, durch die eine f\u00fcr steuerliche Verg\u00fcnstigungen wesentliche Satzungsbestimmung nachtr\u00e4glich ge\u00e4ndert, erg\u00e4nzt, in die Satzung eingef\u00fchrt oder aus ihr gestrichen wird.<br \/>\n1.2 Beschl\u00fcsse, durch die der Verein aufgel\u00f6st, in eine andere K\u00f6rperschaft eingegliedert oder sein Verm\u00f6gen als Ganzes \u00fcbertragen wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 17\u00a0<\/strong><strong>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Bei wirksamem Aufl\u00f6sungsbeschluss durch die Mitgliederversammlung wird das gesamte Verm\u00f6gen des Vereins bei seiner Aufl\u00f6sung, Aufhebung oder bei Wegfall des satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecks dem Land Nordrhein-Westfalen f\u00fcr unmittelbar und ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige wissenschaftliche Zwecke unter besonderer Beachtung der Belange der in \u00a7 2 genannten Fachgebiete \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung ist der Vorsitzende des Vorstandes Liquidator des Vereins gem\u00e4\u00df \u00a7 76 BGB.<\/p>\n<p>Der Beschluss \u00fcber die Verm\u00f6gensverwendung darf erst ausgef\u00fchrt werden, wenn das zust\u00e4ndige Finanzamt eingewilligt hat.<\/p>\n<p><strong style=\"line-height: 1.6471;\">\u00a7 18\u00a0<\/strong><strong>Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>Gerichtsstand ist Aachen.<\/p>\n<p><strong>$ 19\u00a0<\/strong><strong>Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Sofern einzelne Bestimmungen dieser Satzung aus gesetzlichen Gr\u00fcnden unwirksam sind oder werden, wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am n\u00e4chsten kommen. Soweit L\u00fccken bestehen, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die sinnvoller Weise in die Vereinbarung aufgenommen worden w\u00e4ren, w\u00e4re die Angelegenheit von vornherein bedacht worden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Aachen, den 22.06.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verein der F\u00f6rderer der Forschung und Lehre in der Raumklimatechnik e.V. \u00a7 1\u00a0Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein der F\u00f6rderer der Forschung und Lehre in der Raumklimatechnik e.V.\u201c Er f\u00fchrt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz &#8222;eingetragener Verein&#8220; in der abgek\u00fcrzten Form &#8222;e.V.&#8220; Der Verein hat seinen Sitz in Aachen. &hellip; <a href=\"https:\/\/raumklimatechnik.org\/?p=26\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26"}],"collection":[{"href":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=26"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":113,"href":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26\/revisions\/113"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=26"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=26"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/raumklimatechnik.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=26"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}